Mit dem Bau von meist recht teuren Absturzsicherungen ist es meist nicht getan. Kaum gebaut, folgen dann Aufforderungen zur jährlichen Kontrolle. Es ist sehr schwierig, sich dieser Argumentation zu widersetzen, weil meist eine heftige Drohkulisse rechtlicher Konsequenzen bei einem möglichen Unfall aufgebaut wird. Die SUVA muss dann als «Buhmann» herhalten. Wir haben uns überlegt, wie man sich in einfachhen Fällen diesen Sachzwängen entziehen kann.
Die folgende Überlegung hilft, diesen Sachzwang zu entschärfen. Gemäss SUVA ist dann eine Absturzsicherung notwendig, wenn Anlagen «regelmässig» gewartet werden müssen. Dazu gehören per SUVA-Definition auch Photovoltaikanlagen, weil man richtigerweise davon ausgeht, dass eine regelmässige Wartung/Kontrolle notwendig ist. Wenn es möglich wird, diese Wartungen/Kontrollen durchzuführen, ohne dass man auf das Dach steigt, dann wird die Diskussion über Absturzsicherungen entschäft.
Das folgende Beispiel kann das Illustrieren: Die Solaranlage auf dem Reservoir Herrenweg in Allschwil.Es handelt sich um eine kleinere Solaranlage mit einer Leistung von 29.4 kW, aufgebaut auf einem wenig geneigten Dach mit Laminaten. Was für Wartungen/Kontrollen sind notwendig?
- Optische Kontrolle auf ausserordentliche Verschmutzungen oder Beschädigungen (=Modulbruch)
- Kontrolle auf Modulschäden (=Thermographie)
- Kontrolle auf Anlagesicherheit (=Isolationsmessung)
- Kontrolle auf Leistung (=Kennlinienmessung)
- als Wartung: Reinigung
Wir können zeigen, dass alle Funktionen ausgeführt werden können, ohne dass man auf das Dach geht.

Drei Module wurden in dieser Anlage bereits entfernt – Bruch in Folge von Vandalismus. Es hat schon wieder einen Fremdkörper auf dem Dach.

Die Messungen lassen sich vom Wechselrichter aus vornehmen. Wenn dann mal eine Reinigung notwendig ist, kann diese mit Hilfe eines Krans vom Boden aus erfolgen.

Mit den heute aktuellen Hilfsmitteln können also alle regelmässigen Aktivitäten auf einem Dach erfolgen, ohne dass eine Begehung auf dem notwendig wird.